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AVL kippt Provisionsabgabeverbot von 1934 - die Verbraucher können jubeln

Bafin zieht Revision zurück, Urteil wird damit rechtskräftig

(lifePR) (Stuttgart/Weinstadt, )
Das umstrittene Provisionsabgabeverbot gehört endgültig der Vergangenheit an, ebenso wie die Zeiten, in denen Versicherungsmakler von dicken Provisionen profitierten. Geschafft hat das nicht die Politik, sondern der unabhängige Finanzvermittler AVL: In einem unermüdlichen Kampf für die Interessen der Verbraucher hatte der Vermittler gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geklagt. Bereits im Oktober entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von AVL. Die von der Bafin eingelegte Sprungrevision gegen dieses Urteil wurde nun zurückgezogen, so dass das zuvor gefasste Urteil damit rechtskräftig ist.

AVL hatte sich im Interesse des Verbrauchers dagegen gewehrt, dass eine Verordnung von 1934 in Deutschland Versicherungsvermittlern untersagt, auf Provisionen zu verzichten und diese stattdessen an Kunden zu erstatten. "Das ist weder im Sinne des Verbrauchers noch im Sinne eines Vermittlers, der dem Kunden möglichst günstige Konditionen bieten möchte", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Deshalb reichte er Klage ein gegen die zuständige Bafin - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt unterstrich seine Klageargumentation. Dass das Urteil rechtskräftig wurde, verhinderte bislang die eingelegte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht. "Diese wurde nun jedoch zurückgezogen, so dass das in Frankfurt verkündete Urteil damit rechtskräftig ist. Das Provisionsabgabeverbot gehört jetzt der Vergangenheit an", so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart. Nur unter Versicherungsmaklern dürfte diese Nachricht keine Freude auslösen, denn die dicken Provisionen dürften nun ein Ende haben. "Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg - und davon profitiert vor allem der Verbraucher. Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere Angebote", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. "Für unsere Kunden setzt die Änderung konkret ein: Endlich können wir, wie schon lange angestrebt, neben Investmentfonds, Riester- und Rürup-Produkten, Vermögensverwaltung, VL-Sparplänen und Beteiligungen, auch bei Versicherungen Abschlussprovisionen zu 100 Prozent rabattieren. Für dieses Ergebnis hat sich der Einsatz definitiv gelohnt."

AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.500 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc). Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungen gekippt wurde.

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