Gemäss Kernenergiegesetz müssen die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden. Dies gilt auch für die radioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufbereitung von verbrauchten Brennelementen anfallen. Durch den Abtausch (Substitution) der schwach- und mittelaktiven Abfälle mit einer volumenmässig viel kleineren, aber hinsichtlich der Gesamttoxizität äquivalenten Menge an hochaktiven Abfällen wird dieser Grundsatz eingehalten.
Die Grundlage für einen solchen Abtausch bildet ein Abkommen zwischen der Schweiz und England aus dem Jahr 1983, dessen Gültigkeit 2007 von der britischen Regierung bestätigt wurde. Die technischen Aspekte und die korrekte Anwendung des dem Abtausch zugrunde liegenden Äquivalenzprinzips wurden sowohl von der britischen Re-gierung als auch von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK geprüft und bestätigt.
Einen entsprechenden Vertrag hat die NOK mit dem Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield, der British Nuclear Fuels, unterzeichnet. Betreiber von Kernkraftwerken verschiedener Länder haben ähnliche Verträge abgeschlossen. Der Rücktransport der Abfälle ins zentrale Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) erfolgt ab dem Jahr 2010. Später werden die Abfälle der geologischen Tiefenlagerung zugeführt.