Besonders gern nagt der "Zahn der Zeit" an Spielplätzen, die nicht nur ständiger Beanspruchung, sondern auch wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Betreiber von Spielplätzen, wie etwa Städte und Gemeinden oder karitative Einrichtungen, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen Regressansprüche in Kauf nehmen, wenn sie bei einem Unfall die von den Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Spielgeräte nicht nachweisen können. Die Arbeitssicherheits-Experten der B·A·D helfen bei der Planung und Einrichtung von Spiel- und Freizeitanlagen auf Basis der gültigen Normen sowie bei der Pflege und Unterhaltung - und sie führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an Spiel- und Freizeitanlagen durch. Darüber hinaus sind sie in der Schulung und Weiterbildung aktiv und befähigen die Mitarbeiter des Spielplatzbetreibers zur ordnungsgemäßen Prüfung und Unterhaltung der Spielgeräte.
Arbeitssicherheits-Experten der B·A·D prüfen betriebliche Arbeitsmittel sowie Spiel- und Freizeitanlagen
Damit die Hebebühne nicht zur Unfallfalle wird...
Besonders gern nagt der "Zahn der Zeit" an Spielplätzen, die nicht nur ständiger Beanspruchung, sondern auch wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Betreiber von Spielplätzen, wie etwa Städte und Gemeinden oder karitative Einrichtungen, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen Regressansprüche in Kauf nehmen, wenn sie bei einem Unfall die von den Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Spielgeräte nicht nachweisen können. Die Arbeitssicherheits-Experten der B·A·D helfen bei der Planung und Einrichtung von Spiel- und Freizeitanlagen auf Basis der gültigen Normen sowie bei der Pflege und Unterhaltung - und sie führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an Spiel- und Freizeitanlagen durch. Darüber hinaus sind sie in der Schulung und Weiterbildung aktiv und befähigen die Mitarbeiter des Spielplatzbetreibers zur ordnungsgemäßen Prüfung und Unterhaltung der Spielgeräte.