Neben der einwandfreien Beschaffenheit der Leiter richtet sich das Augenmerk der Fachleute auch auf den sachgemäßen Gebrauch. So dürfen etwa Stehleitern nicht als Anlegeleitern oder Anlegeleitern nicht als Laufstege verwendet werden. Müssen Leitern zusammengesetzt oder miteinander verbunden werden, so ist nach den Worten der B-A-D-Experten eine Betriebsanleitung und Bedienungsanleitung erforderlich. Ob Schiebeleiter, Klappleiter, Strickleiter, Hängeleiter oder Mehrzweckleiter - für sie alle gelten eigene Sicherheitsvorkehrungen, die für eine gefahrlose und sichere Nutzung unbedingt einzuhalten sind. So gilt etwa für fahrbare, freistehende Schiebleitern (mechanische Leitern) die Auflage, dass der Auf- und Abbau nur unter fachkundiger Aufsicht erfolgen darf und die Überprüfung der Leiter auf arbeitssicheren Zustand mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person nach TRBS 1203 zu erfolgen hat. Können Unternehmen derartige Überprüfungen nicht nachweisen, drohen ihnen im Falle eines Unglücks möglicherweise Regressforderungen.
Dem Sturz von einem Tritt folgt üblicherweise zwar kein allzu tiefer Fall, doch die Unfallfolgen können ebenfalls furchtbar sein. Generell sind Tritte nur mit Stufen zulässig, die sicher begehbar und in jeder Gebrauchsstellung standfest sind. Die B-A-D-Mediziner raten zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Tritten mit ausklappbaren oder ausziehbaren Stufen sowie abklappbaren Deckbrettern und verfahrbaren Aufstiegen: Hier muss immer auf ausreichende Standfestigkeit geachtet werden.