Wenn sich eine staatlich anerkannte Hochschule wie das Baltic College bei der Erasmus Universitäts-Charta (EUC) bewirbt, muss die Bewerbung die Erasmus Grundsatzerklärung (EPS) beinhalten. Sie spezifiziert Ausmaß und Aktionen, welche die Bildungseinrichtung plant einzuführen, um die Vorgaben der EUC zu erfüllen. Hierbei geht es vor allem um die Erasmusaktivitäten wie: Einbeziehung der Studierenden, Flexibilität der Lehrenden, Lehrplanentwicklung, Kooperationsprojekte und Netzwerke.
Von der theoretischen Genehmigung geht es sodann in die praktische Umsetzung der Kooperationsaktivitäten. Im September wird am Baltic College eine Studiengruppe von der Universität Carlos III aus Madrid zu Gast sein, die gemeinsam mit ihren deutschen Kommilitonen in Workshops und Seminaren über künftige Wege des Gesundheitstourismus diskutieren werden.
Bewerbungen für das EUC können von allen höheren Bildungsinstitutionen eingereicht werden, welche geeignet sind, am Lifelong Learning Programme mitzuwirken, wobei deren staatliche Anerkennung vorausgesetzt wird.