Auch dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Quads, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen und maximal 50 ccm Hubraum haben) sowie Segways dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Barmenia schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Dritten zufügen. Und das pauschal in Höhe von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person für schon weniger als 80 Euro Beitrag im Jahr. Wer später in die Biker-Saison startet, zahlt entsprechend weniger.
Darüber hinaus kann eine Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung pro Jahr vereinbart werden. Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Überschwemmung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab und ist schon für 72,50 Euro im Jahr zu haben.
Mehr Informationen gibt es unter www.barmenia.de