Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sind ab sofort bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung erstattungsfähig. In den Tarifen mit stationären Wahlleistungen (easyflexclinic+ und easyflexcomfort+) für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus gelten keine Gebührenbegrenzungen, es wird sogar über Höchstsatz geleistet. Außerdem sehen alle easyflex+-Tarife Erstattungen für ambulante Psychotherapie vor.
Mit der Modifikation ist auch das Bedingungswerk noch klarer und verständlicher geworden. Josef Beutelmann, Vorsitzender der Vorstände der Barmenia Versicherungen, hält neben attraktiven Leistungen insbesondere den Service für wichtig. „Neben den Leistungen eines Tarifs zählen für Kunden natürlich auch die Transparenz und Verständlichkeit eines Produktes sowie der Umgang mit dem Kunden. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, Kundenservice aktiv zu leben. Unsere innovativen Produkte gepaart mit unbürokratischer Bearbeitung der jeweiligen Kundenanliegen machen uns zu einem interessanten Vertragspartner für Verbraucher.“
Informationen zur Barmenia, der Tariflinie easyflex+ und den Auszeichnungen unter www.easyflexplus.barmenia.de und www.auszeichnungen.barmenia.de.