Nötig geworden waren die Rabattverträge wegen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der am 15. Juli in Kraft getreten ist. Der G-BA ist für die Ausgestaltung des Leistungskataloges aller gesetzlichen Krankenkassen verantwortlich. Der Beschluss erlaubt eine Verordnung langwirksamer Insulinanaloga bei Typ 2 Diabetikern nur noch, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin.
Schlenker: "Um die weitere Versorgung unserer Versicherten mit Insulinanaloga sicherzustellen, haben wir Verträge mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen, die der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechen." Die BARMER GEK habe damit bewiesen, dass Qualitätssicherung und Kostenbewusstsein keine Gegensätze sein müssen.
Als Insulinanaloga werden Medikamente bezeichnet, die dem menschlichen Insulin nachgebildet sind. Je nach Zeit und Dauer der Wirkung unterscheidet man kurz und lang wirkende Insulinanaloga.