Dass die Zahl der Pflegebedürftigen und regionalen Angebotsstrukturen von Ort zu Ort variiert, ist kaum verwunderlich. Gleichwohl zeigen Stichproben, wie groß die Unterschiede in der Pflegeversorgung tatsächlich sind. Liegt der Anteil der nach SGB XI Pflegebedürftigen von den über 75-Jährigen im niedersächsischen Landkreis Peine bei rund 40 Prozent und in der brandenburgischen Uckermark sogar bei rund 50 Prozent, so zeigen sich in den bayerischen Landkreisen Berchtesgadener Land oder Erding Anteile von rund 23 bis 24 Prozent. Trotzdem kann man nicht ohne weiteres von Nord-Süd-Gefälle sprechen, im fränkischen Hof wird das deutlich.
Hier liegt der Anteil bei immerhin rund 45 Prozent.
Der Pflegebedarf ist unterschiedlich, aber auch die Angebots- und Beschäftigungsstrukturen. Der Anteil der in Heimen versorgten Pflegebedürftigen erreicht in Landkreisen wie Schleswig-Flensburg oder Städten wie Heilbronn rund 45 Prozent, im thüringischen Wartburgkreis oder den kreisfreien Städten Bremerhaven und Neubrandenburg dagegen nur rund 19 Prozent. Vergleicht man den Anteil der durch ambulante Pflegedienste versorgten Pflegebedürftigen, so liegen auch hier einige Kreise im Ostdeutschland ganz vorn: Greifswald oder die Sächsische Schweiz/Osterzgebirge kommen auf rund 37 Prozent, während Stadt Leverkusen oder Kreis Aachen gerade mal 15 oder 16 Prozent zählen.
Ein Ost-West-Gefälle zeigt sich auch bei den Auslastungsgraden der Pflegeheime: Während in den ostdeutschen Kommunen Auslastungsgrade von 95 Prozent die Regel sind, liegen sie in vielen rheinland-pfälzischen Regionen deutlich unter 80 Prozent. Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, designierter stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK und für das Vertrags- und Leistungsgeschäft zuständig, sieht die Pflegeunterschiede kritisch: "Versorgung richtet sich nach regionalen Bedarfen und Angeboten. Wir müssen verhindern, dass zwischen Aachen, Stralsund und Garmisch-Partenkirchen eine Qualitätsschere aufgeht und unsere Pflegeversicherten vollkommen unterschiedliche Pflegeleistungen und -qualitäten bekommen. Denn der Anspruch auf gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen ist bundeseinheitlich geregelt."