Aufmachen, ankreuzen und abschicken
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl, das Zurücksenden des roten Wahlumschlages natürlich portofrei. Wählen dürfen alle Mitglieder der BARMER GEK, die am Stichtag 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Spätestens bis zum Wahltag am 1. Juni müssen die angekreuzten Wahlzettel dann bei der BARMER GEK eingehen. Die BARMER GEK rät, die Unterlagen sofort zu öffnen, anzukreuzen und abzuschicken.
Wahlrecht nutzen und dem Verwaltungsrat den Rücken stärken
Verwaltungsrat und Vorstand appellieren an alle Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn: Mit ihrer Stimmabgabe bei der Sozialwahl stärken sie den Einsatz für die Interessen aller Versicherten und verhelfen dem Verwaltungsrat zu einer starken Stimme gegenüber der Politik. Immer dann, wenn wichtige und grundsätzliche Entscheidungen anstehen, ist der Verwaltungsrat daran beteiligt. Dazu gehören die Wahl des hauptamtlichen Vorstands, der Beschluss über den Haushalt und alle Satzungsleistungen sowie die Einsetzung der Widerspruchsausschüsse.
Um die 30 Sitze im BARMER GEK-Verwaltungsrat bewerben sich neun unterschiedliche Organisationen und Vereinigungen - so viele wie noch nie. Ausführliche Informationen, wer zur Wahl antritt und welche Ziele verfolgt werden, gibt es in jeder BARMER GEK-Geschäftsstelle und im Internet unter www.barmer-gek.de/sozialwahl.