Für eine günstige Baufinanzierung sind jedoch nicht nur niedrigen Zinsen entscheiden, sondern auch die Einbindung von öffentlichen Fördermitteln. Es gibt mehrere hundert Fördermöglichkeiten für private Bauherren, mit denen sich schnell ein paar tausend Euro sparen lassen. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind den meisten Immobilienfinanzierern bekannt. Doch auch einzelne Bundesländer unterstützen den Weg in die eigenen vier Wände mit attraktiven Förderprogrammen. Vor allem einkommensschwächere und kinderreiche Familien können auf die Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen zählen. Hilfestellung und Beratung zum Thema öffentliche Fördermittel finden Bauherren an den deutschlandweit über 100 Baugeld Spezialisten Standorten.
Fördermittel im Fokus: Baden-Württemberg setzt auf Familien und Umweltschutz
Baden-Württemberg, das Land der „Häuslebauer“, bietet in Sachen Fördermittel jede Menge Angebote. Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms ermöglicht Baden-Württemberg seinen Bürgern, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Die weitere Förderung betrifft vor allem Familien. Zudem ist auch das Thema erneuerbare Energien ein Schwerpunkt der Fördermaßnahmen. Anbieter ist jeweils die landeseigene L-Bank.
Das Landeswohnraumförderungsprogramm bietet bis zu bestimmten Einkommensgrenzen mit dem Z 15-Darlehen zinsgünstige Finanzierungslösungen mit einer Sollzinsbindung von 15 Jahren an. Dabei erhalten Immobilienfinanzierer eine anfängliche Zinsverbilligung von bis zu 2,25 Prozent im Verhältnis zu einem marktüblichen Zinssatz für ein Annuitätendarlehen mit einer Sollzinsbindung von 15 Jahren. Der aktuelle, verbilligte Sollzins (früher: Nominalzins) bei dem Z 15-Darlehen steht derzeit bei 1,95 Prozent (soll) bzw. 2,85 Prozent (effektiv).
Familien sparen besonders
Familien in Baden-Württemberg finden mit den Förderdarlehen Wohnen mit Kind den idealen Ergänzungsbaustein für ihre „normale“ Immobilienfinanzierung. Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW-Förderbank an. Wohnen mit Kind entspricht in den Grundzügen dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Familien in Baden-Württemberg erhalten jedoch besonders günstige Zinsen für den Immobilienkauf oder -neubau, denn die L-Bank verbilligt dieses ohnehin günstige Darlehen der KfW zusätzlich um 0,2 Prozent.
Umweltschutz lohnt sich
Das Thema Umweltschutz steht im Südwesten ebenso hoch im Kurs. Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten von der L-Bank ein zinsgünstiges Förderdarlehen. Damit können z.B. die Heizungsanlage und deren Einbau finanziert werden. Gefördert werden im Rahmen des Programms Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien etwa solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
Vorteile von öffentlichen Fördermitteln
Manfred Stadelmann, Baugeld Spezialist in Schwäbisch Hall und Fachmann für öffentliche Fördermittelberatung in Baden-Württemberg: „Mit der Einbindung von öffentlichen Fördermitteln in das Finanzierungskonzept können Immobilienfinanzierer schnell ein paar tausend Euro sparen. Neben den Landesfördermitteln gibt es noch eine Reihe von weiteren Fördermöglichkei-ten von Kommunen und Gemeinden, mit denen Bauherren gegebenenfalls nochmal kräftig sparen können.“
Beispiel Finanzierung über L-Bank
Eine Familie mit zwei Kindern kauft sich im Raum Stuttgart eine Bestandsimmobilie. Der Gesamtfinanzierungsbedarf liegt bei 240.000 Euro. Durch die Kombination der verschiedenen Förderprogramme kann die Finanzierung komplett über die L-Bank erfolgen. Die monatliche Gesamtrate beträgt anfänglich rund 940 Euro, die Sollzinsbindung 10 bzw. 15 Jahre.
Im Detail sieht das so aus:
110.500 Euro Annuitätendarlehen werden über das L-Bank Förderdarlehen Z-15 abgeschlossen. Die Sollzinsbindung ist für 15 Jahre, der anfängliche Sollzinssatz
1,90 %, der effektive Jahreszins 2,80 %* und der anfängliche Tilgungssatz zwei Prozent. Anteil an der monatlichen Rate: 359,13 Euro.
69.000 Euro Annuitätendarlehen erhält die Familie über das Programm „Wohnen mit Kind“. Die Sollzinsbindung ist für 10 Jahre, der Sollzinssatz 3,35 %, der effektive Jahreszins 3,39 %* und der Tilgungssatz ab dem zweiten Jahr 2,05 %. Anteil an der monatlichen Rate: 310,50 Euro.
60.500 Euro werden mit dem „Optionsdarlehen“ finanziert. Die Sollzinsbindung ist für 10 Jahre, der Sollzinssatz 3,43 %, der effektive Jahreszins 3,48 %* und der Tilgungssatz ab dem zweiten Jahr 2,00 %. Anteil an der monatlichen Rate: 273,76 Euro.
So entsteht die anfängliche monatliche Gesamtrate für die junge Familie in Höhe von 943,39 Euro für eine Finanzierungssumme von 240.000 Euro (Stand 23.07.2010).
Vergleich zu einem Angebot einer herkömmlichen Bank mit Einbindung von KfW-Fördermitteln:
Die monatliche Belastung bei einer Finanzierung über eine herkömmliche Bank mit Einbindung von KfW-Fördermitteln ist für die Familie deutlich teurer.
110.500 Euro Annuitätendarlehen werden über eine herkömmliche Bank abgeschlossen. Die Sollzinsbindung ist für 15 Jahre, der Sollzinssatz 4,70 %, der effektive Jahreszins 4,80 %* und der anfängliche Tilgungssatz 1,00 %. Anteil an der monatlichen Rate: 524,88 Euro.
69.000 Euro Annuitätendarlehen werden ebenfalls über eine herkömmliche Bank finanziert. Die Sollzinsbindung ist für 10 Jahre, der Sollzinssatz 4,40 %, der effektive Jahreszins 4,49 %* und der anfängliche Tilgungssatz 1,00 % Prozent. Anteil an der monatli-chen Rate: 310,50 Euro.
60.500 Euro werden über ein KfW-Darlehen finanziert. Die Sollzinsbindung ist für 10 Jahre, der Sollzinssatz 3,55 %, der effektive Jahreszins 3,59 %* und der anfängliche Tilgungssatz ab dem zweiten Jahr 1,62 % Prozent. Anteil an der monatlichen Rate: 260,65 Euro.
Die gesamte Monatsrate beläuft sich auf 1.096,03 Euro. (Stand 23.07.2010).
Fazit: Im Vergleich zu einer Standard-Finanzierung über die Bank mit KfW-Mitteln spart sich die Familie durch das Angebot der L-Bank anfänglich 152,64 Euro Rate pro Monat.
* Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe etwaiger Gebühren (z.B. Teilauszahlungszuschläge), Auslagen (z.B. Grundbuchkosten) und sonstiger Kosten noch nicht im Detail bekannt. Sofern Gebühren, Auslagen und sonstige Kosten anfallen, die der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszins entsprechend.