Einhellig war das Lob, als Eberhard Weis im Jahr 2005 den zweiten Band seiner Biographie über Maximilian Graf von Montgelas vorlegte (C. H. Beck München 2005), mit dem er die Summe seiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit dem Architekten des modernen bayerischen Staates zog.
Gleichermaßen hoben die Rezensenten Darstellung und Forschungsleistung hervor. Früchte seines intensiven Quellenstudiums waren auch zahlreiche Aufsätze, die sich den politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Problemen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts widmen, darunter eine fundierte Synthese der Säkularisation in Bayern. Den internationalen Rang seines Oeuvre belegen auch Übersetzungen seiner Aufsätze Jahre ins Japanische. Bereits 1974 war der bis heute gültige Beitrag "Die Begründung des modernen bayerischen Staates unter König Max I. (1799-1825)" aus seiner Feder im von Max Spindler begründeten Handbuch der Bayerischen Geschichte erschienen (2. überarb. Auflage 2003).
Aufgrund seines wissenschaftlichen Ansehens wurde Professor Weis in zahlreiche wissenschaftliche Gremien berufen: Er war bis 1995 Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Historischen Instituts in Paris. Seit 1974 Mitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, diente er ihr von 1982 bis 1987 als Sekretär und von 1987 bis 1997 als Präsident. Für den Ausbau ihres Forschungsprogramms gab er wichtige Impulse, so für die Edition der "Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten" und der "Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799--1817", deren Anschubfinanzierung die Bayerische Landesstiftung übernahm. Der erste Band (1799--1801) erschien Ende 2006, der zweite (1802--1807) folgt Anfang 2008. Seit 1979 ist Professor Weis ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und deren Kommission für bayerische Landesgeschichte.
Die Bayerische Landesstiftung besteht seit 1972. Sie verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet.
Beschlußorgan ist der Stiftungsrat mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten als Vorsitzenden, dem Staatsminister der Finanzen als stellvertretenden Vorsitzenden, Vertretern des Landtags und der Obersten Staatsbehörden.