Was bedeutet dies nun für die Stellung von Kammern in unserer föderalen Ordnung? Das sind die Themen:Widmen sich die ersten beiden Vorträge des diesjährigen Kammerrechts-tages dem Europäischen Verwaltungsverbund, ergänzt durch einen Landesbericht über Großbritannien, so geht es im Anschluss um den "Koordinierungsbedarf für Kammern, die ausschließlich auf Landesebene körperschaftlich organisiert sind, wenn es heißt, bundesweit einheitliche Standards zu setzen", so Professor Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht (IFK) und Veranstalter der Tagung. Praktisch geht es dabei um die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie durch die Industrie- und Handelskammern.
Der zweite Tag wird durch drei Arbeitskreise bestritten, die sich dem Kooperationsrecht, dem Kammerwahlrecht und der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie widmen, um abschließend prozessuale Fragen, die bei so genannten Innenrechtsstreitigkeiten in Kammern auftreten können, zu diskutieren.