Die bayerischen Bauernfamilien hätten ihre Vorarbeiten für den Antrag fristgerecht Mitte Mai bewältigt und erwarteten nun zu Recht, dass ihnen die Ausgleichszahlungen nach den EU-Vorschriften zum frühestmöglichen Termin gewährt werden.
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes geht außerdem davon aus, dass die Auszahlungen der Ausgleichszulage im Oktober, des Bayerischen Kulturlandschaftprogramms im November und des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms etwa ab Dezember durchgeführt werden. Mit der Ausgleichszulage wird den Bauernfamilien die schwierigere Bewirtschaftung in benachteiligten Regionen wie zum Beispiel in Mittelgebirgen und im Berggebiet honoriert. Beim Kulturlandschaftsprogramm und dem Vertragsnaturschutzprogramm werden den Betrieben freiwillig vereinbarte, besondere Umwelt- und Naturschutzleistungen bezahlt.
„All diese Programme tragen wesentlich dazu bei, dass das attraktive Kulturlandschaftsbild Bayerns erhalten und gepflegt wird sowie eine flächendeckende Landbewirtschaftung möglich ist“, teilen die Mitglieder des BBV-Präsidiums mit. Dies sei wiederum Grundlage für den in Bayern starken Tourismus und seine Zuwachsraten, womit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft rund 560.000 Arbeitsplätze in Bayern gesichert seien.