Gegenstand dieses Verfahrens ist das Verbot der Benutzung von insgesamt sechs für die Bavaria Brauerei in Italien geschützten Bavaria-Marken. Der Bayerische Brauerbund hatte das Verfahren in 1. Instanz gewonnen. Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil die Benutzung einer dieser Marken untersagt und den Verbotsantrag in Bezug auf die weiteren Marken abgewiesen. Bislang ist nur der Urteilstenor bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Diesem Urteil vorausgegangen war ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof, in dem der EuGH auf Vorlage des Turiner Gerichts im Juli 2009 den Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier" als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) bestätigt hatte. Der EuGH hatte damals erklärt, dass die in Italien registrierten Bavaria-Marken in Anbetracht der g.g.A. "Bayerisches Bier" nur dann weiter benutzt werden dürfen, wenn sie in gutem Glauben eingetragen worden sind und wenn sie die Verbraucher nicht über die geografische Herkunft irreführen.
Vor diesem Hintergrund ist das jetzt ergangene Urteil des Berufungsgerichts in Turin aus Sicht des Bayerischen Brauerbundes unverständlich. Der Bayerische Brauerbund wird die Urteilsgründe intensiv prüfen und erwägt die Möglichkeit eines Rechtsmittels zum obersten Gericht in Italien.