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Bayerischer Landkreistag

Kreise und Städte sollen zuständig werden für die Hilfe zur Pflege - eine richtige Entscheidung!

(lifePR) (München, )
Begrüßt haben der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die stationäre Hilfe zur Pflege für alte Menschen auf die Kreisebene zu verlagern. Bisher waren für die ambulante Hilfe die Kreise und kreisfreien Städte, für die stationäre Hilfe zur Pflege aber die Bezirke zuständig. Mit diesem Auseinanderfallen der Zuständigkeit soll ab 2009 Schluss sein.

"Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Sie ist kommunalpolitisch richtig, sie ist wirtschaftlich sinnvoll und sie dient vor allem wegen der größeren Ortsnähe von Städten und Landkreisen den betroffenen pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern", bekräftigen der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger, und der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Chamer Landrat Theo Zellner.

Es ist kommunalpolitisch sinnvoll, wenn Städte und Landkreise ihre Hilfsangebote vor Ort entwickeln und vermitteln, vom mobilen Pflegedienst über die ambulant betreuten Wohngruppen sowie die Kurzzeit- und Tagespflege bis hin zum Pflegeheim. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, ambulant und stationär zusammenzufügen und damit die bisherigen Verschiebebahnhöfe zu beenden. Durch Synergieeffekte können Kosten eingespart werden.

Und es dient vor allem den Betroffenen, wenn sie unabhängig vom jeweiligen Pflegebedarf weiterhin im gewohnten Umfeld leben können. Die pflegebedürftigen Menschen erleben kurze Wege und Hilfe aus einer Hand. Landratsämter und Rathäuser sind näher an den Menschen als die Verwaltungen der Bezirke.

Aber auch die Bezirke werden nicht arbeitslos: die Städte und Landkreise sind bereit, im Gegenzug Aufgaben der Eingliederungshilfe an die Bezirke abzugeben. Damit wird das Prinzip ambulant und stationär in einer Hand auch bei der Eingliederungshilfe für Behinderte realisiert werden.

"Städte und Landkreise erwarten nun, dass in der gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Finanzierungsmodell entwickelt wird, das für einen gerechten Ausgleich der Belastungsverschiebungen sorgt. Nach dem Vorbild des interkommunalen Lastenausgleichs bei Hartz IV wollen wir ein belastungsgerechtes Finanzierungssystem ausarbeiten. Außerdem müssen regionale Kommissionen eingesetzt werden, die für die 96 kreisfreien Städte und Landkreise die künftigen Entgeltverhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden führen", stellen die beiden Verbandsvorsitzenden übereinstimmend fest.

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