1. Die Städte an der europäischen Willensbildung stärker beteiligen Die Städte und Gemeinden fordern ein formalisiertes Beteiligungsrecht der kommunalen Spitzenverbände an der europäischen Gesetzgebung. Sie sprechen sich für die Errichtung eines kommunal besetzten „Europäischen Rats für nachhaltige Stadtentwicklung“ aus, der mit umfangreichen konsultativen Rechten gegenüber Kommission und Parlament ausge-stattet wird.
Die Bundesländer, die über den Bundesrat an der EU-Politik mitwirken können, werden aufgefordert, die von ihnen derzeit beanspruchten Sitze im Ausschuss der Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften den Kommunen zu überlassen.
2. Eine Europäische Städtepolitik entwickeln Von Kommission, Parlament und europäischem Rat erwarten die Städte und Gemeinden – unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips – die Entwicklung einer konstruktiven und in sich stimmigen Städtepolitik. Diese Städtepolitik ist eine Querschnittsaufgabe der Europäischen Union und umfasst eine „Stadtverträglichkeitsprüfung“ aller EU-Politiken, Richtlinien, Verordnungen und Förderprogramme sowie eine Folgekostenabschätzung.
3. Die kommunale Daseinsvorsorge respektieren Die Städte erwarten, dass die Institutionen der Europäischen Union den durch das Grund-gesetz gewährleisteten Schutzbereich der kommunalen Daseinsvorsorge im Interesse des Gemeinwohls respektieren. In den europäischen Grundlagenverträgen muss die kommunale Daseinsvorsorge gewährleistet werden. Die Institutionen der Europäischen Union müssen Rechtssicherheit schaffen.
4. Subsidiarität ernst nehmen Städte und Gemeinden erwarten, dass das schon seit 1992 geltende Subsidiaritätsprinzip künftig befolgt wird. Die Europäische Union muss damit aufhören, außerhalb ihrer ausschließlichen Zuständigkeit mit hohem Bürokratieaufwand in immer weitere Lebensbereiche regelnd einzugreifen; das gilt insbesondere für die interkommunale Zusammenarbeit. In ihrer Rechtsetzung sollte die Europäische Gemeinschaft von dem Grundsatz ausgehen, dass die Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten ausreichen.
5. Beim Umweltschutz das Verursacherprinzip anwenden Die Städte verlangen, dass die Europäische Union das im EG-Vertrag verankerte Verur-sacherprinzip anwendet. Allein europaweite Messungen beim Feinstaub und Umgebungslärm bringen noch keine Verbesserung der Umweltsituation. Notwendig sind vielmehr ehrgeizige Abgas- und Lärmvorgaben für alle Emissionsquellen. Dann könnte z. B. die europäische Fahrzeugindustrie weltweit Maßstäbe setzen – zum Wohl der Menschen und der Umwelt.
Die Städte erwarten, dass die Gemeinschaft eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Ökodumpings entwickelt. Damit könnte sie dazu beitragen, dass die als Folge der welt-weiten Umweltprobleme sich anbahnenden Konflikte zwischen Regionen und Staaten friedlich beigelegt werden: Gute Umweltpolitik ist Friedenspolitik.
Die Städte und Gemeinden begrüßen die beim Brüsseler Gipfel am 21. und 22. Juni 2007 von den Regierungschefs unter deutscher Ratspräsidentschaft vereinbarten kommunal-freundlichen Eckwerte für den Reformvertrag der Europäischen Union. Die danach vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden bei der Daseinsvorsorge und das geplante formelle Konsultationsrecht der kommunalen Spitzenverbände sind ein wichtiger Schritt für die notwendige Mitwirkung der Kommunen am europäischen Einigungsprozess. Sie hoffen, dass der Reformvertrag 2008 so in Kraft tritt.