Unterschiedliche Auffassungen zwischen Staat und Kommunen bestehen allerdings darüber, wie der Ersatz bei den Personalkosten zu berechnen ist. Dieser Differenzpunkt zieht sich durch alle Konnexitätsbereiche, zum Beispiel auch bei der Erstattung der Kosten für die Lehrer am achtjährigen Gymnasium.
Dass der Vollkostenersatz künftig auch für die kleineren kreisfreien Städte gilt, die bereits seit Jahren ohne vollen Ausgleich für die Lebensmittelkontrolle und die Veterinärüberwachung zuständig sind, sieht der Städtetag als besonderen Erfolg seiner Verhandlungen mit der Staatsregierung an.