Dr. Roland Helgerth stand rund drei Jahre an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth. Zuvor war er Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht. Seine Laufbahn begann der gebürtige Kulmbacher am Justizministerium in München. Dort war er zunächst als Mitarbeiter in der Strafrechtsabteilung tätig, bevor er zur Staatsanwaltschaft München I und später als Richter zum Landgericht München I sowie an einen Familiensenat des Oberlandesgerichts München wechselte.
1985 kehrte Helgerth an das Justizministerium zurück, wo er rasch zu einem bundesweit geschätzten Experten für Strafrechtspolitik avanciert. Nach einem zweijährigen Intermezzo als Oberstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht wurde er 1994 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in München ernannt, bevor er 1998 zum Generalstaatsanwalt in Bamberg und schließlich 2002 zum Generalstaatsanwalt am Bayerischen Obersten Landesgericht berufen wurde. In ihrer Rede dankte die Ministerin Helgerth für sein jahrelanges unermüdliches und erfolgreiches Wirken in der Bayerischen Justiz.
Merk: "Ihrer Einsatzfreude und dem von Ihnen geleisteten Wissenstransfer ist es zu verdanken, dass die Revisionsverfahren an den Oberlandesgerichten heute mit derselben Professionalität betreut werden, wie man dies vom Bayerischen Obersten Landesgericht gewohnt war."
Sein Nachfolger Klaus Hubmann hat zum 01. Juli 2008 die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg übernommen. Hubmann war zunächst als Richter und Staatsanwalt im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth tätig, bevor er 1987 um Oberstaatsanwalt und schließlich 1994 zum Leiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ernannt wurde. Merk bezeichnete Hubmann als einen ausgewiesenen Kenner der Behörde, der bereit sei, sich mit ganzer Manneskraft vor seine Mannschaft zu stellen. Merk: "Ein Mann mit Ihren Eigenschaften und Ihrem Erfahrungshintergrund ist wie geschaffen, um eine große Ermittlungsbehörde zu leiten. Sie haben gezeigt, dass Sie jede Herausforderung meistern können, die die Justiz für Sie bereithält."
Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede prangerte die Ministerin die Methoden des Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas als menschenunwürdig an. Die Risiken einer geschäftsmäßig organisierten Selbstmordbeihilfe seien mit Händen zu greifen. Seriöse wissenschaftliche Schätzungen belegen, dass nur rund 5 Prozent der Suizidentscheidungen in freier Verantwortung getroffen werden.
Merk: "Wir dürfen nicht zulassen, dass verzweifelte Menschen, darunter auch junge, labile Personen, in die Hände dieser Organisation fallen. Auch die Tatsache, dass der ehemalige Hamburger Senator Kusch jetzt offenbar seinen Selbstmordautomaten zum Einsatz gebracht hat, belegt die Aktualität und Brisanz des Themas." Die Ministerin warnte auch vor einem fatalen Erwartungsdruck auf kranke und alte Menschen. Diese könnten sich genötigt fühlen, von der Option auf einen schnellen Tod Gebrauch zu machen, weil sie anderen nicht zur Last fallen wollen. Die Ministerin plädierte daher für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe. Das Verdikt der Strafbarkeit solle jedoch nur der Führungsebene einschlägiger Organisationen und deren leitenden Unterstützern gelten. Dadurch sei sichergestellt, dass ärztliche und pflegerische Maßnahmen im Bereich notwendiger Strebebegleitung weiterhin zulässig bleiben.