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Anonyme Geburt

Ein Gesetz, das die anonyme Geburt ermöglicht, ist unbedingt notwendig !

(lifePR) (München, )
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte zu dem heute bekannt gewordenen Fall einer Kindesaussetzung in einem Krankenhaus in Altdorf im Landkreis Nürnberger Land: "Wir brauchen dringend ein Gesetz, das es Frauen erlaubt, ihr Kind im Krankenhaus unter bestimmten Voraussetzungen anonym zur Welt zu bringen. Der Altdorfer Fall zeigt uns, dass hierfür -entgegen gelegentlich in der Diskussion geäußerter Mutmaßungen - durchaus ein Bedarf besteht."

Merk warb erneut für die bayerische Gesetzesinitiative zu einer Legalisierung der anonymen Geburt: "Mit der Möglichkeit einer legalen anonymen Geburt erhalten betroffene Frauen und Kinder dann endlich medizinische Versorgung bei der Geburt, die sie ohne Angst in Anspruch nehmen können. Diese Chance muss uns jede Mühe wert sein."

Nach Pressemeldungen von heute ist am Samstag, dem 4. August 2007 in einem Krankenhaus in Altdorf im Nürnberger Land ein dort ausgesetztes Baby aufgefunden worden. Die Polizei fahndet derzeit nach der Mutter.

Die Länder Bayern und Baden-Württemberg hatten 2004 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur anonymen Geburt in den Bundesrat eingebracht, der dort im Rechts- und Innenausschuss auch Zustimmung gefunden hat. Er ermöglicht Müttern in extremen Konfliktsituationen eine Geburt ohne Preisgabe ihrer Identität und verknüpft dies mit einer verpflichtenden Beratung. Das Kind erhält im Regelfall die Möglichkeit, im Alter von 16 Jahren den Namen der Mutter zu erfahren.
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