Nicht, weil wir die Computer unbescholtener Bürger durchforsten wollten - das wäre auch mit dem von uns vorgeschlagenen Gesetz gar nicht erlaubt und das will auch niemand. Wir brauchen sie zur Abwehr konkreter Gefahren und zur Aufklärung schlimmster Straftaten wie der Kinderpornographie!
Von den Gegnern wird immer argumentiert, man brauche die Online-Durchsuchung gar nicht, weil man mit einer „normalen“ Wohnraumdurchsuchung Computer beschlagnahmen und dann die Festplatte durchsuchen kann.
Merk: "Das nützt aber dann nichts, wenn die Polizei gar nicht weiß, wo sich der Computer befindet. In bestimmten Fällen kann man nur mithilfe einer Online-Durchsuchung herausbekommen, wo der Computer steht, von dem aus schlimmste Bilder von Kindesmissbrauch ins Web gestellt oder solche Machwerke abgerufen werden." Außerdem ist es gerade in diesem Feld der Internetkriminalität oft notwendig, eine Zeit lang verdeckt zu ermitteln, um Netzwerke aufzudecken. Durch eine frühzeitige offene Durchsuchung werden die Hintermänner gewarnt und können sich der Verfolgung entziehen. Eigentlich müsste das jedem einleuchten", so Merk. "Aber viele wollen es nicht verstehen und wecken so Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht berechtigt sind."