„Waren die bislang vorgesehenen Einschnitte in das GmbH-Recht schon tief genug, so droht jetzt die gesellschaftsrechtliche Entkernung der bewährten GmbH: Wenn die Vorstellungen der Bundesjustizministerin wahr werden sollen, gibt es künftig die GmbH ganz ohne Stammkapital - Insolvenz vorprogrammiert!“ warnte die Merk.
Nach Informationen aus Berlin soll noch im Mai ein entsprechender Regierungsentwurf veröffentlicht und damit die zweite Stufe der aktuellen GmbH-Reform begonnen werden. Unter dem Diktat der Gründungserleichterung sollen verschiedene bewährte Gläubigerschutzmechanismen aufgegeben werden. Vor allem das Mindeststammkapital soll von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden, von denen nur 5.000 Euro einbezahlt werden müssen. Damit besteht die Gefahr, dass in zunehmendem Maße unterkapitalisierte Gesellschaften am Markt teilnehmen und die Insolvenzzahlen steigen. Völlig unklar bleibt, welche positive Wirkung die Absenkung bringen soll.
Eine Gründungsberatung soll nach den jüngsten Reformvorschlägen weithin ebenso entfallen wie ein auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer zugeschnittener Gesellschaftsvertrag. „Mit den Änderungen soll die GmbH für Unternehmensgründer, die ansonsten eventuell auf Billig-Gesellschaftsformen wie die britische Limited zugreifen würden, wieder attraktiver gemacht werden,“ so Merk. „Dies erfolgt jedoch einseitig zu Lasten der Gläubiger und Vertragspartner – und mit einem massiven Imageverlust für eine Million existierender und funktionierender GmbHs.“
Merk: "Bei der GmbH-Reform sollte nicht der Fehler gemacht werden, ein seit Jahrzehnten bewährtes Gläubigerschutzkonzept vorschnell und ohne Kompensation aufzugeben. Die Reform sollte sich lieber auf die Schwachstellen des derzeitigen GmbH-Rechts beschränken, um damit die GmbH inhaltlich auf- und nicht abzuwerten".
Der Limited und anderen low-budget-Gesellschaftsformen könnte man dagegen deutlich besser durch eine eigenständige Rechtsform außerhalb des GmbH-Rechts entgegentreten, indem man für Existenzgründer ein eigenes, auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Modell anbietet. Vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde hierzu bereits im vergangenen Jahr der Vorschlag, einen Kaufmann mit beschränkter Haftung als Rechtsform speziell für Existenzgründer einzuführen, veröffentlicht. Dieser bietet vielfältige Vorzüge – es gilt deutsches Recht, es sind keine Vermögensübertragungen erforderlich, es bestehen steuerliche Vorteile. Die bewährte GmbH bliebe als solche erhalten.
Der bayerische Gesetzentwurf zur Einführung eines Kaufmanns mit beschränkter Haftung wurde inzwischen auf Grund zahlreicher Vorschläge und Stellungnahmen inhaltlich überarbeitet und nochmals verschlankt. Der neue Entwurf ist im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/... veröffentlicht.
Staatsministerin Dr. Merk abschließend: „Ein modernes, zukunftsweisendes Gesellschaftsrecht ist eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und Wachstum. Die Reform wird seit langem dringend erwartet.
Allerdings sollte dabei nicht der Fehler gemacht werden, einseitig und undifferenziert bewährte Schutzmechanismen aufzugeben. Der Preis, den man hierfür entrichten müsste, wäre zu hoch. Es gibt deutlich bessere Alternativen zur Demontage der GmbH, etwa den Kaufmann mit beschränkter Haftung.“