Merk verwies aber darauf, dass dies nicht einseitig zu Lasten der Gläubiger gehen darf: "Hier wird noch einige Detailarbeit zu leisten sein: Wer einfach die Pfändungsgrenzen für Löhne auf das Girokonto überträgt, berücksichtigt nicht, dass dort nicht nur Gehalt eingeht. Der Schuldner könnte sonst im Extremfall die ihm zustehenden Freibeträge verdoppeln. Das kann nicht sein."
Justizministerin Merk: "Kontopfändungsschutz darf Zwangsvollstreckung
Merk verwies aber darauf, dass dies nicht einseitig zu Lasten der Gläubiger gehen darf: "Hier wird noch einige Detailarbeit zu leisten sein: Wer einfach die Pfändungsgrenzen für Löhne auf das Girokonto überträgt, berücksichtigt nicht, dass dort nicht nur Gehalt eingeht. Der Schuldner könnte sonst im Extremfall die ihm zustehenden Freibeträge verdoppeln. Das kann nicht sein."