Ein Teen-Court setzt sich aus jeweils drei interessierten Schülerinnen und Schülern zusammen. Die Staatsanwaltschaft weist den Schülergremien geeignete Fälle zu. Voraussetzung ist dabei stets, dass der Täter geständig ist, eine eher leichte Tat begangen hat und mit dem besonderen Verfahren einverstanden ist.
Die Schülerrichter sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat und schlagen ihm eine bestimmte Wiedergutmachungsleistung vor. Kommt der Beschuldigte dem Vorschlag des Schülergerichts nach, wird dies von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung positiv berücksichtigt.
Im Regelfall wird das Verfahren dann ohne Erhebung einer Anklage eingestellt.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Teen-Court-Projekt in Bayern unter http://www.justiz.bayern.de/...