Hans-Uwe Worliczka trat am 1. August 1978 in den höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei der Justizvollzugsanstalt München ein. Ab 1.
September 1983 war er als Ausbilder an der Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing tätig. Seine nächste dienstliche Station war die Justizvollzugsanstalt Aichach, an die er mit Wirkung vom 1. August 1987 als stellvertretender Anstaltsleiter versetzt wurden. Zum 1. Juli 1993 wurde Hans-Uwe Worliczka zum Leiter der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld ernannt. Nach knapp acht Jahren wechselte er als Leiter an die Jugendstrafanstalt Neuburg-Herrenwörth. Merk: "Sie können auf eine 29-jährige, erfolgreiche Karriere im bayerischen Justizvollzug zurückblicken, davon auf den Tag genau 14 Jahre als Anstaltsleiter. In dieser Zeit haben Sie bewiesen, dass Sie dem weit gefächerten Anforderungsprofil eines bayerischen Anstaltsleiters bestens entsprechen."
Walter Bayer begann seine Laufbahn im bayerischen Justizvollzugsdienst am 1. Oktober 1976 als Anstaltspsychologe bei der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld. 1991 wurde er zum Vertreter des Leiters der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld bestellt. Ende 1993 schließlich wurde er Abteilungsleiter. Infolge einer länger dauernden Erkrankung von Herrn Worliczka war Herr Bayer in der Zeit vom 25. Juli bis 7. November 2005 bereits als kommissarischer Leiter an die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth abgeordnet. Merk: "Ihre Berufung in das herausgehobene Amt des Leiters der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth zeigt, welches Vertrauen wir in Sie setzen."
In ihrer Rede ging die Bayerische Justizministerin auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zu einem Bayerischen Strafvollzugsgesetz ein:
"Unser Gesetzentwurf basiert auf den Erfahrungen und dem Know-how der Praxis. Zentraler Pfeiler wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sog. Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht. Schon vor Inkrafttreten einer solchen gesetzlichen Verpflichtung habe ich in der hiesigen Anstalt ein Jugendtherapiezentrum gegen soziale Defizite einrichten lassen, das je über eine Abteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter verfügt." Durch die gesetzliche Neuregelung soll die Sozialtherapie auch auf die anderen Jugendstrafvollzugsanstalten ausgeweitet werden. Es ist vorgesehen, bis 1.Januar 2013 im Jugendstrafvollzug 32 zusätzliche Therapieplätze in den anderen beiden Jugendstrafvollzugsanstalten Ebrach und Laufen-Lebenau sowie im Erwachsenenstrafvollzug 160 zusätzliche Plätze in der Sozialtherapie zu schaffen. Merk: "Das ist kein Luxus und für die Gefangenen kein Zuckerschlecken, sondern dringend notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern nach einer Haftentlassung ein Mehr an Sicherheit bieten zu können !"