Der Ergebnisabführungsvertrag sieht vor, dass die VIB Vermögen AG den Minderheitsaktionären der BBI AG ("außenstehende Aktionäre") unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Abfindung in Aktien anbietet. Das Angebot basiert auf einer Bewertung der BBI AG und der VIB Vermögen AG. Das auf Grundlage der vorgenommenen Unternehmensbewertungen ermittelte Umtauschverhältnis beträgt 8,02 BBI-Aktien zu 11,62 VIB-Aktien. Für je eine BBI-Aktie erhält ein außenstehender Aktionär der BBI AG, der von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen will, 1,45 Aktien der VIB Vermögen AG. Etwaige Spitzenbeträge, die aus dem nicht ganzzahligen Umtauschverhältnis herrühren, werden durch bare Zuzahlung der VIB Vermögen AG ausgeglichen.
Für die Aktionäre, die weiterhin an der BBI AG beteiligt bleiben wollen, d.h. das ihnen seitens der VIB Vermögen AG unterbreitete Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, sieht der Ergebnisabführungsvertrag als angemessenen Ausgleich eine jährliche feste Ausgleichszahlung von EUR 0,64 brutto je Stückaktie der BBI AG vor.
Die Angemessenheit der von der VIB AG anzubietenden Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304, 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die ALEGRO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regensburg, geprüft.