Der BGW unterstützt in seiner Stellungnahme das Votum des federführenden Umweltausschusses des Europäischen Parlaments für den vorsorgenden Ressourcenschutz. "Für Deutschland würde die von der Europäischen Kommission geplante Einteilung Europas in drei Zulassungszonen bedeuten, dass die in Großbritannien oder Slowenien zugelassenen Pestizide auch in der Bundesrepublik eingesetzt werden dürften", erläuterte Rebohle. Die EU-Kommission setze dabei vergleichbare Bodenund Standortbedingungen voraus, die es in der Praxis aber nicht gebe, kritisierte der BGW.
"Der Gewässerschutz ist von grundlegender Bedeutung, damit Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität als Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden kann", betonte Rebohle. Auch bei der Zulassung von Pestiziden gelte der Grundsatz "Vorsorge ist besser als Reparatur". Mit strengen Zulassungskriterien für Pestizide müsse der europäische Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Umwelt geschont wird und die Aufbereitungskosten minimiert werden.