Die deutsche Energiewirtschaft teile die grundsätzlichen Ziele der EU-Kommission für das dritte Binnenmarktpaket: bestmögliche Klimaschutz- und Umweltstandards, hohe Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Preise. „Die vorgeschlagenen Instrumente der EU-Kommission sind jedoch ungeeignet, um den Wettbewerb und die Versorgungssicherheit in Europa weiter zu verbessern“, sagten die Verbandsgeschäftsführer.
Insbesondere die Pläne der EU-Kommission zu einer eigentumsrechtlichen Entflechtung seien nicht geeignet, um den Wettbewerb in Europa weiter zu intensivieren. „Es wird sicher nicht bei einer Zerschlagung der Übertragungsnetzbetreiber bleiben. In einem nächsten Schritt wären dann die Verteilnetzbetreiber betroffen wie das holländische Beispiel zeigt“, befürchten VDEW und BGW. „Entscheidend ist doch eine effiziente Regulierung und nicht die Frage, wer Eigentümer der Netze ist. Die Bundesnetzagentur hat hier bislang in Deutschland gute Arbeit geleistet“, so die beiden Verbände. Und auch ein eigentumsrechtlich entflochtener Netzbetreiber müsse reguliert werden. „Brüssel kann bislang nicht einmal wissenschaftlich fundierte und belastbare Erkenntnisse aus anderen Ländern zur Trennung von Erzeugung und Netzen vorzeigen, die einen verstärkten, europaweiten Wettbewerb, mehr Investitionen in die Netze oder sogar sinkende Preise belegen“, erklärten die Hauptgeschäftsführer von BGW und VDEW.
Der Umfang der angestrebten Kompetenzverschiebung auf die Kommission und andere Gemeinschaftseinrichtungen sei unangemessen. Meller und Pluge erläuterten: „Vor allem will sich die Kommission offenbar eine Vielzahl von Ermächtigungen für zusätzliche Regeln - gewissermaßen als Blankoscheck - verschaffen wie etwa die letzte Befugnis für die Zertifizierung eines Übertragungsnetzbetreibers. Parlament und Rat sollen hingegen keine zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten erhalten.“
Die Vorschläge der Kommission beinhalteten zudem den Versuch, die Regulierung der Infrastruktur als natürliche Monopole auch auf wettbewerbliche Marktsegmente auszuweiten. So bedeute zum Beispiel die von der Kommission vorgeschlagene rechtliche und operative Entflechtung der Erdgasspeicher eine Ausweitung der Regulierung auf Wettbewerbsbereiche, die nur zu einer weiteren Bürokratisierung führt. Es sei zweifelhaft, ob bei einer Regulierung im Bereich der Erdgasspeicher weiterhin genügend Anreize für Investitionen in Infrastruktur und Versorgungssicherheit bestünden.