Den Hinweisen der SdK vom Herbst 2006 ist BDO im Rahmen der Jahresabschlussprüfung mit großer Sorgfalt nachgegangen. Die Vorwürfe der SdK sind daher unbegründet. Da BDO nicht auch Abschlussprüfer für das Jahr 2007 ist, sind BDO die dem Aufsichtsrat der Thielert AG jetzt durch das LKA mitgeteilten Verdachtsgründe und Sachverhalte nicht bekannt.
BDO hat deshalb unverzüglich nach Bekanntwerden der Ad-hoc- Mitteilung vom 23. April 2008 den Aufsichtsrat der Thielert AG gebeten, den Inhalt der neuen Vorwürfe mitzuteilen. BDO wird diese Vorwürfe prüfen und das Erforderliche veranlassen.
BDO behält sich rechtliche Schritte vor.