Wenn " Schönheit vom Chirurgen " geschenkt wird, sollte man folgendermassen vorgehen:
Man stellt für den Beschenkten einen selbst erstellten Gutschein aus und legt diesen, schön beschriftet zu den Weihnachtsgeschenken.
Der Beschenkte darf sich dann freuen ( oder nicht ) und kann sich selbst den Arzt seines Vertrauen aussuchen und mit dem einen Termin vereinbaren.
Auf gar keinen Fall sollte man zu einem Arzt gehen und dort sozusagen gegen Barzahlung einen Gutschein holen. Dabei können unvorhergese hene Komplikationen auftreten. Im schlimmsten Fall (wenn der oder die Beschenkte nicht will) verfällt der Gutschein und das Geld ist weg.