Die Insolvenz wurde am 10.03.2017 unter AZ: 46 IN 118/16 vom Amtsgericht Lüneburg eröffnet. Es ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter von den Kommanditisten, die in den Jahren 2002 bis 2007 ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordert. Die Berechtigung zu dieser Forderung ist nach Überzeugung Wilfried Beneke von der IGF e.V. umstritten und sollten in jedem Fall geprüft werden. Viele Gerichte haben bereits Forderungen von Insolvenzverwaltern zurückgewiesen.
Für Nicht-Juristen ist die einseitige Forderung an die Kommanditisten (diese tragen wirklich keine Schuld an der Insolvenz), ohne das Management oder die Banken (die Nutznießer des Fonds) zu belangen, meist völlig überraschend und nicht nachvollziehbar. Weshalb der deutsche Gesetzgeber § 172 Abs. 4 HGB (aus dem letzten Jahrtausend) nicht schon längst gestrichen hat, und die kreditfinanzierte Rückzahlung von Einlagen insgesamt verboten hat ist wohl ausschließlich der intensiven Lobbyarbeit interessierter Kreise zu verdanken. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Wilfried Beneke www.IGFeV.de