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Die praktische Beilage zum Angebot: 50 x 'VOB Teil B - DIN 1961' im Abreißblock

(lifePR) (Berlin, )
Das ist obligatorisch: Von öffentlichen Auftraggebern muss die VOB/B zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden − insbesondere um das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen. − In der Praxis wird auch von privaten Vertragsparteien in Bauverträgen die Geltung der VOB/B vereinbart. Das bedeutet in der Regel, dass die VOB/B vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden muss.

Hier hilft der soeben frisch aufgelegte VOB/B-Abreißblock: 50 gelochte Exemplare des vierseitigen Grundlagendokuments lassen sich einfach ablösen, aushändigen, fertig!

Hintergrundinfo: Im Mai 2010 erschien als Neuausgabe die VOB 2009. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist auch der Teil B - DIN 1961. Dieses Dokument legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Die Bedingungen enthalten unter anderem Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen und zur Abrechnung.

VOB Teil B - DIN 1961
Abreißblock
Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Beuth Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich
2010. 50 Sätze à 4 Seiten. A4. Geblockt.
19,80 EUR
ISBN 978-3-410-20786-3
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