82 Prozent aller Befragten beklagen, von der Arbeit des oder der Europaabgeordneten aus ihrer Region kaum etwas wahrzunehmen. Diese Kritik zieht sich quer durch alle Altersgruppen, Parteilager oder sozialen Schichten. Das Argument, ein Europaparlamentarier sei oft gleich für mehrere Regionen gleichzeitig zuständig, lassen die Befragten dabei jedoch nicht gelten: Mit 71 Prozent hält eine große Mehrheit die Zahl von künftig 751 Abgeordneten im Europäischen Parlament für unnötig hoch.
Einen kleinen Lichtblick bietet die erstmalige Nominierung von europaweiten Spitzenkandidaten der einzelnen Parteifamilien. Immerhin die Hälfte der Deutschen sieht im Antreten von Politikern wie Martin Schulz für die Sozial- und Jean-Claude Juncker für die Christdemokraten eine geeignete Maßnahme, um die Demokratie in Europa zu stärken. Unter Nichtwählern teilt indes nur eine Minderheit diese Auffassung, so dass positive Effekte auf die Wahlbeteiligung am 25. Mai nicht sicher sind.
Für BFT als Streiter gegen unnötige politische Regulierung und für die Rechte des aufgeklärten Verbrauchers besonders interessant war schließlich, wie die Befragten die Arbeit des Europäischen Parlaments in der zu Ende gehenden Legislaturperiode bewerten: Nur 33 Prozent kommen hier zu einem positiven Urteil und sagen, ihre Position als Verbraucher sei dadurch gestärkt worden.
Bodo Meinsen, Vorsitzender der Bürger für Freiheit und Toleranz, mahnt: "es ist schon sehr wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht auch wahrnehmen. Wir haben schon bei anderen Wahlgängen erlebt, wie sich eine geringe Beteiligung eher negativ auf das Ergebnis auswirken kann und Minderheiten über Mehrheiten entscheiden. Nachher zu meckern, macht keinen Sinn. Demokratie lebt von der Mitverantwortung aller, erst recht bei demokratischen Wahlen."
Für die Erhebung im Auftrag von BFT wurden vom Meinungsforschungsinstitut YouGov zwischen dem 1. und 3. April 2014 1.017 zufällig ausgewählte Personen online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab einem Alter von 18 Jahren.