Im Juli 2006 hatte das Bundesverkehrsministerium die Kompetenz der Länder zur Erteilung von Sondergenehmigungen für EuroCombi-Fahrzeuge bestritten. Spätestens aber seit den ersten Veröffentlichungen aus dem für Februar 2007 angekündigten BaSt-Gutachten durch das Bundesverkehrsministerium selbst ist offensichtlich, dass das Mi-nisterium hier irrte. Sehr wohl dürfen die Länder diese Sondergenehmigungen erteilen.
„Der nächste zu korrigierende Irrtum wird sein, dass auch ohne die Zulassung von
60-Tonnen-Lkw gut zwei Drittel der deutschen Brücken saniert werden müssen“, so Rie-mann. Dies gehe schließlich auch aus dem Gutachten zum Brückenzustandsbericht hervor, bekräftigt der BGA-Verkehrsexperte.
„Dank der Sondergenehmigungen kann erstmals die tatsächliche Mehrbelastung eines 60-Tonnen-Lkw auf Brückenbauwerke und Straßen gemessen werden. Alle bisherigen Äußerungen des Verkehrsministeriums basieren auf Vermutungen. Der Erkenntnisgewinn aus den Ländertests wird endlich zu einer fundierteren Diskussion – vielleicht sogar mit der Allianz pro Schiene – führen“, betont Riemann.
Und schließlich werde auch die dritte Behauptung, nach der die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durch den EuroCombi beeinträchtigt werde, durch die Realität widerlegt, so der BGA-Verkehrsexperte weiter. „Das geht zumindest aus dem praktischen Erfahrungsbereicht des niederländischen Verkehrsministeriums, der dem BGA vorliegt, hervor. In diesem werden Fachleute mit der Aussage zitiert, dass sogar mit einem Rückgang der Verkehrsopfer zu rechnen sei, wenn eine großzügige Marktöffnung für das modulare System erfolgen würde“, so Riemann abschließend.