Hinzu kommen vermehrte Wettbewerbsanstrengungen. Das Versicherungs-Magazin „Risiko & Vorsorge“ berichtet fortlaufend über Themen rund um die Thematik „Jagd & Versicherung“. Zwei Beiträge dazu sind aktuell auf www.wfs-rating.de in der Rubrik „Produkt & Kritik“ nachzulesen.
I. Aktuelles zur Jagdhaftpflichtversicherung (Auszug von wfs-rating.de)
In den letzten Monaten war der Markt der Jagdhaftpflichtversicherung stark in Bewegung. Besondere Aufmerksamkeit haben in diesem Zusammenhang die Anbieter Gothaer, GVO und VGH verdient. Gothaer (Auszug): Gegenüber den bisherigen Bedingungen entfällt nach Ziffer 2.1 der Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition bei der Ausübung von Straftaten auch durch Dritte. Anlass für diese Ergänzung war das Winnenden-Massaker, bei dem der Vater des Attentäters seinem Sohn grob fahrlässig Zugang zu seiner Waffe ermöglicht hatte. Es ist allerdings fraglich, ob die Gothaer diesen Ausschluss in der Schadenpraxis zur Anwendung bringen darf, sieht doch Teil A Ziffer A1-6.6 der Musterbedingungen des GDV keine entsprechende Einschränkung für Straftaten auch durch Dritte vor, während die Gothaer ihrerseits hier eine bedingungsseitige Garantie ausspricht, nicht zum Nachteil seiner Versicherten von den Musterbedingungen des GDV abzuweichen.
II. Die neue Jagdhaftpflichtversicherung der Bayerischen (Auszug von wfs-rating.de)
Von einem Abschluss der Jagdhaftpflicht bei der Bayerischen kann im Rahmen dieses Tarifwerkes nur ausdrücklich abgeraten werden. Leicht lässt sich ein wesentlich höherwertiger Versicherungsschutz bei einem Wettbewerber beschaffen. Der Versicherer sollte sich lieber auf seine Kernkompetenzen fokussieren, zu denen die Absicherung von Jägern und Förstern sicher nicht gehört.
Das aktuellste Rating zu 400 Jagdhaftpflichtversicherungen von 56 Anbietern findet sich ebenfalls auf www.wfs-rating.de
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