Beispiel: Barbara T. (48) lebt in Stuttgart und ist alleinstehend. Bislang verdiente sie als kaufmännische Angestellte monatlich brutto 3.000 Euro. Ihre Mutter wurde nach einem Schlaganfall pflegebedürftig. Barbara T. übernimmt die Pflege. Ihre Mutter besucht zusätzlich zeitweise eine Tagespflege. Deshalb kann die Tochter noch halbtags arbeiten. Das hat sie mit ihrem Chef vereinbart. Aus 3.000 Euro wurden so 1.500 Euro brutto. Netto ist der Verlust dank der Steuerprogression nicht ganz so stark. Statt 2.065 Euro gehen monatlich 1.213 Euro auf ihr Konto (jeweils Stand 2024): Ein Minus von 41 Prozent beziehungsweise 842 Euro.
Tipp: Die Kosten für eine Platz im Pflegeheim und auch die Preise für die Pflege zu Hause liegen oft weit über den Sätzen der Pflegeversicherung. Viele Pflegebedürftige können die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln schultern. Deshalb springen die Sozialämter häufig ein, mit der sogenannten Hilfe zur Pflege. Die Kinder der Pflegebedürftigen werden hingegen nur selten zur Kasse gebeten. Weitere Infos dazu lesen Sie im Ratgeber "Elternunterhalt und Hilfe zur Pflege: Wer zahlt das Pflegeheim für die Eltern?" auf biallo.de.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/4ez5uuhb/