Sabine und Klaus lernen sich beim Sport im Fitnessstudio kennen und lieben. Beide verdienen jeweils ca. 2.500 Euro netto und ziehen schon nach kurzer Zeit zusammen. Die Lebenshaltungskosten in Höhe von rund 3.000 Euro im Monat teilen sie hälftig, damit ist das Thema für sie erledigt. So weit, so fair also. Doch nach zwei Jahren wird Sabine schwanger und reduziert für das gemeinsame Kind ihre Arbeitszeit, weshalb ihr Nettogehalt auf 1.500 Euro schrumpft. Dafür erhält das Paar Kindergeld in Höhe von monatlich 250 Euro. Aus Vereinfachungsgründen gehen wir davon aus, dass sich die Lebenshaltungskosten dank der Transferzahlung nicht erhöhen und rechnen weiter mit 3.000 Euro. Tauscht sich Sabine mit Klaus nun nicht über eine neue Aufteilung der Kosten aus, zahlt sie weiterhin 1.500 Euro monatlich für die Lebenshaltungskosten – mit der Folge, dass sie keinen Cent mehr zur Verfügung hat, um beispielsweise für ihre Altersvorsorge zu sparen. Klaus hingegen hat monatlich nach Abzug der gemeinsamen Kosten satte 1.000 Euro zur freien Verfügung.
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