Es gibt jedoch auch gute Gründe, ein Haus oder eine Wohnung zu vererben. So behalten Sie etwa zu Lebzeiten die Verfügungsgewalt über Ihre Immobilie. Das hat Vorteile: Sie haben volle Flexibilität und können mit der Immobilie machen, was Sie wollen: vermieten, verkaufen, anbauen – ganz wie es Ihnen gefällt. Ein weiterer Grund könnte sein, dass sich Familienstrukturen ändern und damit möglicherweise auch Ihre Wünsche, was mit der Immobilie geschehen soll. Vielleicht geht die Familie in die Brüche, eine neue wird gegründet und plötzlich sollen andere Nachkommen – oder noch weitere Nachkommen – die Immobile erhalten. Ist das Haus oder die Wohnung erstmal verschenkt, lässt sich das kaum mehr rückgängig machen.
Tipp: Möglicherweise ist auch eine Immobilienverrentung interessant für Sie. Sie machen das Geld, das im Haus steckt, quasi wieder „flüssig“, behalten das Wohnrecht und eine lebenslange Rente. Wie das genau funktioniert und welche Modelle es gibt, erfahren Sie im Ratgeber „Die fünf Modelle der Immobilienverrentung” auf biallo.de.
Wenn Sie Ihre Immobile vererben wollen, können Sie das aktiv gestalten. So vermeiden Sie Streit unter den Nachkommen und können das Haus oder die Wohnung für eine nachfolgende Generation sichern. Ein paar Dinge sollten Sie jedoch wissen:
Das gilt bei der gesetzlichen Erbfolge
Wenn Sie kein Testament oder auch keinen Erbvertrag verfasst haben, gilt beim Vererben die gesetzliche Erbfolge. Ihre Verwandten, aber auch Ehepartner werden zu Erben. Wie viel diese jeweils erben, hängt von ihrem Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen als Erblasserin oder Erblasser ab. In erster Linie erben direkte Abkömmlinge, also Kinder, und zwar zu je gleichen Teilen. Bei Kindern wird kein Unterschied gemacht, ob sie Adoptivkinder sind oder ob die Eltern verheiratet sind. Danach erben Ihre Eltern sowie Ihre Geschwister, Nichten und Neffen. Leben zum Beispiel noch beide Elternteile und hinterlassen Sie keine Kinder, erben Ihre Eltern zu gleichen Teilen jeweils die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil bereits verstorben, erben Ihre Geschwister und deren Kinder, also Nichten und Neffen. Das Erbrecht ragt noch weiter in Familienstammbäume hinein, die oben genannten Verwandten, sind jene, die am häufigsten zu Erben werden.
Neben den Verwandten sind auch Ehepartner erbberechtigt. Die Erbquote – also wie viel der Partnerin oder dem Partner zusteht – ist durch den Güterstand definiert: die Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung. Lesen Sie für weitere Informationen dazu die Ratgeber „Wer erbt was? So greift die gesetzliche Erbfolge” oder „Erbrecht Kinder: Was gilt für minderjährige Erben?“ auf biallo.de.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/3jsargfa/