„Der Nachschub mit Ibuprofen- oder Paracetamol-haltigen Säften stockt oder ist sehr unregelmäßig. Daher möchten wir mit einer vorübergehenden Ausnahmegenehmigung die Situation für die Eltern mit kranken Kindern erleichtern“, so Dr. Andrea Mischker, stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin beim Landesverband Berlin der BIG direkt gesund.
Kostenübernahme von Ben-u-ron-Saft
So übernimmt die BIG bis zum Ende des Lieferengpasses nicht nur die Kosten für von Apotheken angefertigte Rezepturen mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen, sondern erstattet auch die Mehrkosten für den Paracetamol-Saft „Ben-u-ron“, dessen Preis weit über dem Festbetrag liegt. Normalerweise müssten die Versicherten diese Mehrkosten selbst zahlen. Damit Versicherte gar nicht erst die Mehrkosten verauslagen und sich umständlich erstatten lassen müssen, können die Apotheken das Sonder-Kennzeichen 02567024 und den Faktor 4 auf der Verordnung dokumentieren. Voraussetzung ist selbstverständlich in allen Fällen, dass eine Ärztin oder ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellt.
In anderen Darreichungsformen wie Zäpfchen und Tabletten sind Paracetamol und Ibuprofen weiterhin verfügbar, jedoch sind Tabletten insbesondere für kleine Kinder ungeeignet. „Gerade Kinder brauchen besondere Darreichungsformen und Wirkstärken, da sie eben nicht einfach die Tabletten für Erwachsene schlucken dürfen oder können“, so Dr. Andrea Mischker.
Verschiedene Gründe für Versorgungsprobleme
Für die Versorgungsschwierigkeiten gibt es verschiedene Gründe. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat grundsätzlich keinen Lieferabriss festgestellt. Allerdings sei der Bedarf an den betroffenen Arzneimitteln 2022 überproportional gestiegen. Die Ursachen hierfür konnte das BfArM nach eigenen Angaben bislang nicht befriedigend ermitteln. Tatsache ist, dass mit dem Auslaufen vieler Corona-Schutzmaßnahmen auch die Infektionserkrankungen gerade unter Kindern stark zugenommen haben.