Weitere Informationen unter www.genske.de/... Bereits vor 20 Jahren erstattete der Kölner Einzelhändler in seinem Möbelgeschäft erstmals Kunden einen Teil der Fahrkosten für den öffentlichen Nahverkehr. Was heute wie eine Selbstverständlichkeit erscheinen mag, war in der Tat 20 Jahre lang verboten. Denn: Werben durfte er damit per Gerichtsbeschluss nicht. Ein Kölner Abmahnverein hatte ihn wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Die großen Kaufhäuser, die die Parkgebühren ihrer Kunden beim Kauf anrechneten, sahen sich existenziell bedroht.
Ungerecht fand Johannes Genske das bereits 1988, nachdem er die erste Aktion gestartet hatte, Anzeigen schaltete und für sein Umweltengagement sogar den Umweltpreis der Stadt Köln erhielt.
Genske, Vorreiter in Sachen Ökologie in NRW, wollte Signale für den Umweltschutz setzen, zog vor Gericht und bekam in erster Instanz 1989 recht. Der rasche Erfolg der Aktion, die innerhalb kürzester Zeit über 50 Nachahmer in Köln gefunden hatte, brachte jedoch den Abmahnverein erneut auf den Plan.
Das Urteil: Erstatten ja, damit werben, dass dies umweltfreundliches Handeln sei, nein, das erlaubte das Gericht damals nicht.
Erst zum 20sten Jubiläum des Grundsatzurteils unterschrieb der Abmahn-verein eine Verzichtserklärung. Nun darf Genske seine Kunden wieder aktiv ermutigen, sich für die Anfahrt für den öffentlichen Nahverkehr zu entscheiden.
Bei einem Kauf von 10 Euro erstattet Genske seinen Kunden 1,50 Euro bei Vorlage einer Fahrkarte (bei Kauf ab 10 Euro).
Infos unter www.genske.de Ansprechpartner für die Presse: Gertrud Enders, www.marketingflow.de, ge@marketingflow.de