Die Fragen, wer als „Herr im Haus“ über den Zugang und das Aufenthaltsrecht im Heim entscheidet, wie es mit dem Besuchsrecht aussieht und wer unter welchen Voraussetzungen Hausverbote aussprechen darf, werden immer wieder gestellt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in Art.13 Grundgesetz (GG) scheint in manchen Heimen unbekannt zu sein. Mit der Broschüre „Hausrecht in Heimen“ will die BIVA für Aufklärung sorgen.
Nicht erst seit der Pflegereform ist es Thema in den betroffenen Familien: Wer muss die Initiative ergreifen, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten? Wem steht ein Antragsrecht zu? Solange die oder der Versicherte noch in der Lage ist, selbst aktiv zu werden, ist die Lage eindeutig: Der (Versicherungs-)Vertragspartner stellt den Antrag an seine Versicherung. Was ist jedoch, wenn die Fähigkeiten nachlassen, man schon im Heim lebt oder eine Betreuung angeordnet wurde?
Wie die Rechtslage aussieht und was man tun kann, wenn man sich zu Unrecht übergangen fühlt, hierüber soll der Ratgeber „Antragsberechtigung für Pflegegutachten“ einen Überblick geben.
„Zu beiden Themen erhalten wir fast täglich Anfragen“, so Guido Steinke, der Leiter des Informations- und Beratungsdienstes der BIVA. „Wir sind froh, dass wir unseren Mitgliedern und allen Betroffenen und Interessierten nun diese beiden Ratgeber zur Verfügung stellen können.“
Die Broschüre „Hausrecht in Heimen“ umfasst 25 Seiten und kostet 5,00 Euro, die Broschüre „Antragsberechtigung für Pflegegutachten“ ist 21 Seiten stark und kostet 4,50 Euro. Bestellt werden können beide Publikationen – wie auch die übrigen Broschüren in der Ratgeberreihe - bei der BIVA-Geschäftsstelle oder über die Internetseiten www.biva.de.