Umlage U2
Die Umlage U2 ist im Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) geregelt. Sie schützt Arbeitgeber vor finanziellen Belastungen, wenn eine Mitarbeiterin in Mutterschutz geht und der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihr Gehalt oder Zuschüsse zum Gehalt weiterzuzahlen. Diese Kosten werden durch die Umlage U2 vollständig (zu 100 Prozent) von der Krankenkasse erstattet. Im Gegenzug führen die Arbeitgeber für alle Beschäftigten Beiträge in Form der Umlage U2 an die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeitenden ab. Die Höhe des Umlagesatzes wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgelegt.
BKK ProVita unterstützt Arbeitgeber
Die BKK ProVita arbeitet eng mit den Arbeitgebern ihrer Mitglieder zusammen. Insgesamt betreut sie rund 37.000 Unternehmen in Deutschland und bietet persönliche Beratung und Betreuung durch ihre Spezialist:innen zu allen Fragen der Kassenbeiträge. Darüber hinaus bietet die Kasse Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Damit unterstützt sie Firmen, deren Mitarbeitende bei der BKK ProVita versichert sind, die Gesundheit im Betrieb nachhaltig zu verbessern.