"Weitgehende Eingriffe in die GKV Finanzierung dürfen nur mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Einen Alleingang des Bundesversicherungsamts (BVA), ohne Einbeziehung des Parlaments oder zuständiger Ministerien, lehnen wir ab", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Hintergrund: Das BVA hatte Ende Juli ein Papier zur Änderung des Morbi- RSA vorgelegt. An dieser Durchführungsbestimmung für 2013 lehnen die Betriebskrankenkassen die Forderung einer Angleichung der unterjährigen Versichertenepisoden ab. Diesen Forderungen liegt folgendes Denkmodell zugrunde: Die kurz vor dem Tod des Versicherten angefallenen (fast immer hohen) Kosten sollen aufs gesamte restliche Jahr ("annualisiert") hochgerechnet werden. Die Folge: Für bestimmte Krankheiten erhalten die Kassen erhöhte Zuweisungen, auch wenn die Versicherten nicht versterben. Das BKK System würde dadurch insgesamt mit rund 150 Mio. Euro jährlich belastet, obwohl das Problem der Unterdeckung bei Verstorbenen nicht gelöst wäre.
In seinem Papier hat das BVA lediglich den Begriff "Annualisierung" mit "Pro-Tag-Werte" getauscht und durch eine methodische Änderung des Berechnungsverfahrens der GKV eine Umverteilung von rund 400 Millionen Euro eingebracht, ohne demokratische Legitimation. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen Rechtsverstoß, ist aber sozialpolitisch bedenklich. Die politisch Verantwortlichen sind jetzt aufgerufen, derartige Vorstöße aus dem BVA zu stoppen.
Eine ausführliche Darstellung der BKK Positionen zum Morbi-RSA finden Sie auf unserer Homepage.