- die Finanz- und Entscheidungsautonomie der Krankenkassen zu erhalten,
- die Qualität in der individuellen Prävention zu sichern,
- die betriebliche Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln,
- Prävention im nichtbetrieblichen Settingbereich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und zu stärken,
- den niedrigschwelligen Zugang für Versicherte zu erhalten sowie
- die Inanspruchnahme, Zielgenauigkeit und Wirksamkeit von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen zu verbessern.
Betriebskrankenkassen engagieren sich traditionell stark in der Prävention und der Gesundheitsförderung. Dabei ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ein zentraler Motor für die Entwicklung und Etablierung der Gesundheitsförderung und Prävention, durch den die Versicherten optimal erreicht werden. Allerdings setzen die derzeitigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben dem Engagement der Krankenkassen enge Grenzen.
Dazu Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: "Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen, ist den Betriebskrankenkassen schon immer ein großes Anliegen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich einen Mindestwert für Präventionsausgaben. Die Höhe sollte sich am derzeitigen gesetzlich festgelegten Richtwert bemessen."
Gleichzeitig lehnen die Betriebskrankenkassen aber eine Quotierung der Ausgaben für bestimmte Präventionsbereiche ab. Im Bereich der primären Prävention sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten den Krankenkassen, den Arbeitgebern und den Versicherten besondere Anreize gesetzt werden. Die Finanzierungs- und Entscheidungshoheit der Krankenkassen darf allerdings nicht eingeschränkt werden. Das wäre das falsche Signal.
Weitere Informationen gibt es auf www.bkk.de.