Zur Abwendung einer Schließung wurden der CITY BKK finanzielle Hilfen durch die Betriebskrankenkassen zugesagt und Sanierungsziele vereinbart. Auf dieser Grundlage wurde von der City BKK bereits erheblich Personal abgebaut und Sachmittel gekürzt und - da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen - wurde der Zusatzbeitrag ab Januar auf 15 Euro erhöht. Nach aktueller Einschätzung des BVA haben die Sanierungserfolge nicht gereicht, um das Strukturproblem dieser Kasse aufzufangen und eine dauerhafte eigenständige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern. Deshalb erfolgt nun die durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Abwicklung der Krankenkasse.
Versicherungsschutz ist abgesichert
Die Mitglieder dieser Krankenkasse und ihre beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen müssen sich keine Sorgen machen, denn ihr Versicherungsschutz besteht lückenlos fort. Das ist per Gesetz so gesichert. Nachdem die Mitglieder von der CITY BKK schriftlich informiert wurden, ist ausreichend Zeit, sich eine andere gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Wie bei jedem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch hier: Ab dem ersten Tag in der neuen Krankenkasse besteht Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog. Laufende Versicherungsfälle werden von der Folgekasse nahtlos fortgesetzt. Fragen und Antworten zur Kassenschießung gibt es im Internet unter www.bkk.de/Versicherte.
Finanzen für Ärzte, Krankenhäuser sowie aller anderen medizinischen Versorger abgesichert
Im Falle einer Kassenschließung gilt: Nicht nur bis zum letzten Tag wird diese Kasse für die Verpflichtungen einstehen. Auch nach der Schließung werden die Rechnungen für bis zum Schließungstag erbrachte medizinische Leistungen gezahlt. Dafür steht die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Dies ist rechtlich verbindlich und detailliert im Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt.
Das bedeutet, dass Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer die Versicherten weiterhin vertragsgemäß versorgen, denn selbst wenn die Abrechnung der erbrachten Leistung erst nach dem Schließungszeitpunkt erfolgen kann, wird eine korrekte Abwicklung gewährleistet. Die CITY BKK wird ihre Vertragspartner (ebenso wie ihre Versicherten) hierüber schriftlich informieren. Detailliierte Informationen für Leistungserbringer gibt es unter www.bkk.de/Leistungserbringer.
BKK System wird Schließungskosten solide abfedern
Wie hoch letztlich die Kosten der ordnungsmäßigen Abwicklung der Kasse werden, kann momentan nur grob geschätzt werden. Beispielsweise steht die Höhe der Abrechnungen aller bis zum 30.6.2011 erbrachten medizinischen Leistungen frühestens Ende 2011 fest. Die Größenordnung der Schließungskosten bewegt sich nach ersten Einschätzungen zwischen 135 und 150 Mio. Euro. Diese müssen alle Betriebskrankenkassen gemeinsam aufbringen. Wenn auch kassenindividuell unterschiedlich verteilt, weist das BKK System aktuell ein Vermögen von über einer Mrd. Euro aus.
Zusatzbeiträge werden grundsätzlich dadurch nicht ausgelöst. Die Solidarität unter den Betriebskrankenkassen garantiert finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit.