Die Versicherten der CITY BKK, die bis zum 30.06.2011 noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, werden auch weiterhin medizinisch behandelt. Auch die Leistungserbringer, die City BKK-Versicherte versorgen, bekommen weiterhin ihre Vergütungen. Die "CITY BKK in Abwicklung" wird als leistungsaushelfende Krankenkasse längstens bis zum 30.09.2011 für alle bis zum 30.06.2011 bei der CITY BKK versicherten Menschen tätig werden, solange diese noch keine neue Krankenkasse gewählt haben.
Reform der ärztlichen Bedarfsplanung mit finanziellen Risiken behaftet
Die Regelungen des Versorgungsgesetzes zur Reform der ärztlichen Bedarfsplanung sehen die Betriebskrankenkassen hingegen mit gemischten Gefühlen. "Zwar werden eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die gegen eine in Zukunft drohende Unterversorgung im ländlichen Raum steuern sollen. Instrumente, um im gleichen Maße die Überversorgung, vor allem in den Ballungsräumen abzubauen, bleiben hingegen gänzlich aus", so Heinz Kaltenbach.
Nach den erheblichen Honorarsteigerungen der Ärzte in den letzten Jahren sei es nicht hinnehmbar, wenn das Versorgungsgesetz dazu beitrage, dass die Versicherten finanziell noch stärker belastet werden. Als problematisch sei daher zu bewerten, dass mit der "ambulanten spezialärztlichen Versorgung" ein zusätzlicher Sektor ohne Bedarfsplanung, Mengensteuerung und funktionierenden Bereinigungsregelungen geschaffen werde - ganz nach dem Motto: "Jeder, der kann, darf." Auch die Erweiterung der Länderbefugnisse zur Steuerung der ärztlichen Bedarfsplanung wird vom BKK Bundesverband kritisch gesehen. Stärker als heute sollen die Landesregierungen künftig die Struktur der ambulanten Versorgung in den Regionen mitbestimmen, ohne jedoch eine finanzielle Mitverantwortung für ihre Entscheidungen tragen zu müssen. "Hierdurch könnte eine regionale Planung entstehen, die an dem Bedarf vorbeigeht und Überversorgungen möglich macht. Für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Versicherten könnte das letztlich teuer werden", warnt Heinz Kaltenbach.
Die offizielle Stellungnahme des BKK Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Versorgungsgesetzes finden Sie im Anhang.
Weitere Informationen, einen Antrag auf Mitgliedschaft sowie Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz nach Kassenschließung und die Telefonnummern der Hotline für alle CITY BKK-Versicherten finden Sie unter www.bkk.de/Versicherte.