"Zentraler Innovationsmotor ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um die Versorgung ihrer Versicherten", so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. "Das Versorgungsstärkungsgesetz gibt den gesetzlichen Krankenkassen zwar einerseits mehr Spielräume. Auf der anderen Seite werden Anreize für neue, bislang unerprobte Versorgungsansätze durch die geplante Einführung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 Millionen Euro bei unklar definierten Rechtsverstößen jedoch erheblich gesenkt." Der BKK Dachverband lehnt die geplanten finanziellen Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden ab, da dies der Intention des Gesetzgebers widerspricht, die Hemmnisse im selektivvertraglichen Bereich abzubauen.
Zudem hat der Gesetzgeber vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der praktischen Umsetzung des Innovationsfonds mit einem Finanzvolumen von jährlich 300 Mio. Euro zu beauftragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll in Zukunft in einem neu einzurichtenden Innovationsausschuss darüber entscheiden, welche innovativen Selektivverträge finanziell unterstützt werden. Im geplanten Innovationsausschuss beim G-BA sind nach derzeitigem Referentenentwurf die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht vertreten.
"Wenn der Gesetzgeber an dem Vorschlag festhält, dem G-BA die Ausgestaltung des Innovationsfonds zu übertragen, müssen die Krankenkassen direkt beteiligt werden", erklärt Franz Knieps.
"Die Krankenkassen wissen mit ihrem selektivvertraglichen Knowhow, welche Versorgungsprojekte am besten für ihre Versicherten sind und demnach finanziell unterstützt werden sollen."
Von daher begrüße der BKK Dachverband, dass innerhalb der Regierungsparteien noch Diskussionsbedarf gesehen werde.
"Ich pflichte dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Herrn Dr. Georg Nüßlein ausdrücklich bei, dass noch einmal über die Grundkonstruktion der Innovationsförderung nachgedacht werden sollte", sagt Franz Knieps.