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Versorgungsstärkungsgesetz - BKK fordern Kassenbeteiligung im Innovationsausschuss

(lifePR) (Berlin, )
Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich die Intention des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gleichwohl qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Aus Sicht der BKK wird das Ziel, den Patienten zielgerichtete, innovative Versorgungsangebote zu ermöglichen, jedoch nur teilweise erreicht. Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigen sie ihre Kritik an der Ausgestaltung des Innovationsfonds.

"Voraussetzung für ein Gelingen des Innovationsfonds ist, dass Krankenkassen innovative Projekte gemeinsam mit ihren regionalen Partnern entwickeln und umsetzen können. Daher ist es wichtig, dass die Förderkriterien und -schwerpunkte von Praktikern mitentwickelt werden", so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Das Erfahrungswissen um das, was vor Ort funktioniert und was nicht, muss in den neu einzurichtenden Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einfließen. Daher ist die unmittelbare Beteiligung der Krankenkassen in diesem Gremium zwingend notwendig", so Knieps weiter.

Auf positives Echo stießen die Neuregelungen zum Entlassmanagement und zum Zweitmeinungsverfahren bei den BKK. "Um Versicherte über eigene Angebote informieren zu können und damit eine gute und lückenlose Versorgung für sie zu sichern, benötigen die Krankenkassen zeitnah die erforderlichen Informationen", betont Knieps. "Hier fehlt es noch an den entsprechenden Rechtsgrundlagen, um den Informationsfluss zu beschleunigen und die Patienten bei schweren oder chronischen Erkrankungen schnell unterstützen zu können."

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