Bei der außerbudgetären Vergütung mit festen Punktwerten nehmen die Betriebskrankenkassen in Bayern bundesweit einen Spitzenplatz ein. Gefördert werden beispielsweise die Prävention, ausgewählte fachinternistische Leistungen, ambulante Operationen und hausärztliche Leistungen wie Besuche. Allerdings steigt auch die Leistungsmenge in diesen Bereichen seit mehreren Jahren stark an. Eine Analyse des BKK Landesverbandes mit einigen Betriebskrankenkassen ergab, dass einem Anstieg von Strukturvertragsleistungen im vertragsärztlichen Bereich kein entsprechender Rückgang im Krankenhaussektor gegenüber stand. Auf der Basis gesetzlich vorgesehener und vertraglich umgesetzter Obergrenzen werden diese Ausgabensteigerungen über einen zukünftigen Vergütungsausgleich begrenzt.
„Mittelfristig ist unser Ziel, die Vergütung noch stärker auf betriebswirtschaftliche Kriterien auszurichten“, erklärt dazu Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern. Einen Ansatzpunkt für eine anreiz- und kostenorientierte Vergütung leistet die Honorarvereinbarung zu Akupunktur: Für die ersten fünf Behandlungen werden 5 Cent, für die nächsten fünf 4 Cent und ab der elften bis zur fünfzehnten Behandlung 2,5 Cent vergütet.
Im Bereich der pauschalierten Gesamtvergütung, die etwa zwei Drittel des Finanzvolumens ausmacht, findet in drei Stufen die Anpassung an den tatsächlichen Leistungsbedarf statt. Im Jahr 2007 erfolgt der zweite Schritt mit 60 Prozent Anpassung der kassenbezogenen Vergütung zum BKK Durchschnitt. Damit haben die Betriebskrankenkassen in Bayern eine starre und veraltete Vergütungsstruktur bereits weitgehend abgelöst. Zudem knüpft die Vereinbarung an die Anforderungen des Gesetzgebers an, der ab 2009 eine einheitliche Vergütung aller Krankenkassen fordert.
Neben wirtschaftlichen stehen qualitative Aspekte im Mittelpunkt der aktuellen Vereinbarung. „Unser Ziel ist es, die ärztliche Vergütung noch stärker nach Qualitätsaspekten auszurichten“, erläutert Schulte. Beispiele finden sich bei der Mammographie sowie bei ambulanten Operationen und Anästhesien. „Die Ärzte erhalten dann eine höhere Vergütung, wenn sie definierte Qualitätsanforderungen erfüllen beziehungsweise die Voraussetzungen des Strukturvertrags erfüllen.“