"Wir nutzen diesen Gestaltungsspielraum und positionieren uns zugleich im Wettbewerb", erläutert Vorstand Björn Hansen. Dass nicht alle von seiner BKK beantragten Leistungen vom Bundesversicherungsamt genehmigt wurden, bedauert er allerdings außerordentlich: "Ich hätte mir mehr Weitblick von den Aufsichtsbehörden gewünscht. Statt der Etablierung sinnvoller Zusatzleistungen als offenkundigem Anliegen des Gesetzgebers zu entsprechen, wurde leider jede nicht explizit aus dem neuen Gesetz herauslesbare Innovation abgelehnt." Die bislang genehmigten Erweiterungen sieht er daher lediglich als Startschuss an: "Wir werden weiter darum kämpfen, unsere Vorstellungen gegenüber der Aufsicht mit Nachdruck zu untermauern", so Hansen.
Im Überblick: Die wichtigsten neuen Leistungen
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Schwangere Versicherte erhalten eine Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel bis zur Höhe von 100 Euro je Kalenderjahr, wenn diese als zusätzliche Vorsorgemaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft eingenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein nicht generell von der Versorgung ausgeschlossenes Arzneimittel handelt und ein Frauenarzt ein entsprechendes Privatrezept ausstellt.
Höhere Kostenbeteiligung an künstlicher Befruchtung
Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet künftig zusätzlich zu den genehmigten Kosten eines Behandlungsplans einmalig weitere 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung beträgt 50 Prozent. Der von den betroffenen Paaren zu tragende Eigenanteil reduziert sich dadurch deutlich, insbesondere bei den aufwendigen Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Professionelle Zahnreinigung
Die BKK Wirtschaft & Finanzen übernimmt künftig einmal im Jahr die Kosten für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch Zahnarztpraxen des Kooperationspartners "Ihren-Zähnen-zuliebe". Eine Datenbank teilnehmender Zahnärzte steht unter www.bkk-wf.de zur Verfügung.
Hintergrund: Versorgungsstrukturgesetz
Krankenkassen können ihren Versicherten über die gesetzlich festgeschriebenen Mindestleistungen hinaus in bestimmten Bereichen ergänzende zusätzliche Leistungen anbieten. Im Rahmen des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes wurden weitere Leistungsbereiche zur Übernahme in die kassenindividuellen Satzungen freigegeben.
Im Gegensatz zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen werden die dadurch entstehenden Aufwendungen nicht über Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds abgedeckt. Sie müssen aus dem Vermögen der einzelnen Kasse finanziert werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass diese Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind und dass sie in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
Zuständig für die letztendliche Genehmigung dieser Leistungen sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Bundesländer (für in maximal drei Bundesländern geöffnete Krankenkassen) bzw. das auch für die BKK Wirtschaft & Finanzen zuständige Bundesversicherungsamt.